Informationen zur Vorbeugung gegen die Afrikanische Schweinepest

Wildschwein im Wald

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Informationen zur Vorbeugung gegen die Afrikanische Schweinepest

Die „Förderrichtlinie des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft zur Unterstützung der Jagdausübungsberechtigten und Jagdhundeführer bei der Durchführung vorbeugender Jagdmaßnahmen gegen den Eintrag der Afrikanischen Schweinepest nach Thüringen (FR-ASP-Jagd)“ ist ab sofort hier Vorbeugung gegen die Afrikanische Schweinepest | Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaf (thueringen.de) abrufbar.

Hinweise zum Antragsverfahren

Mit den nebenstehenden Formularen kann ein Zuschuss in Höhe von 25 € für die Erlegung von Schwarzwild (Anlage 1 der FR-ASP-Jagd) oder den Einsatz von brauchbaren Jagdhunden anlässlich jagdbezirksübergreifender Treib- oder Drückjagden auf Schwarzwild (Anlage 2 der FR-ASP-Jagd) beantragt werden.

Der Freistaat Thüringen stellt dafür im Jahr 2021 wieder finanzielle Mittel in Höhe von bis zu 1. Million € bereit. Der Zuschuss dient als Ausgleich für den entstandenen Aufwand und als Anreiz für die Bejagung des Schwarzwildes.

Weitere Informationen gibt es hier: Vorbeugung gegen die Afrikanische Schweinepest | Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaf (thueringen.de)