Veterinäramt ruft zu Meldung bei verendeten Schwarzwild auf 

Veterinäramt ruft zu Meldung bei verendeten Schwarzwild auf 

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist weiter auf dem Vormarsch. Neben rund 2500 Fällen bei Schwarzwild in der deutsch-polnischen Grenzregion wurde das Virus mittlerweile auch bei zwei Wildschweinen im Landkreis Meißen (Sachsen) nachgewiesen. Damit rückt die Krankheit erneut näher an Thüringen heran. Es handelt sich bei der ASP um eine Viruserkrankung, die für Schweine fast immer tödlich endet.

„Eine weitere Verbreitung und insbesondere eine Übertragung auf die Hausschweinepopulation sollte unbedingt vermieden werden. Ein Ausbruch der ASP hätte massive Auswirkungen auf unseren Schwarzwild- und Hausschweinebestand“, erklärt Amtstierarzt Dr. David Sporn.

Nach einem entsprechenden Erlass des Landes Thüringen hat die Stadt Suhl in Zusammenarbeit mit dem Landkreis Schmalkalden-Meiningen bereits  Vorbereitungen zur Abwehr dieser Tierseuche getroffen, die für den Menschen ungefährlich ist.

Demnach müssen alle

– tot aufgefundenen Wildschweine (Fallwild),

– verunfallten Wildschweine (Unfallwild) sowie

– erlegte Wildschweine mit auffälligen Merkmalen

ab sofort verpflichtend beim Gesundheitsamt (Veterinär- und Lebensmittelüberwachung) der Stadt Suhl gemeldet werden. Die Erkrankung der ASP betrifft nur Schweine. Die Tiere verenden in der Regel etwa innerhalb einer Woche. Beim Aufbrechen von erlegtem Schwarzwild sollte auf vergrößerte, „blutige“ Lymphknoten, eine vergrößerte Milz sowie feine, punkt- oder flächenförmige Blutungen in den Organen, der Haut oder Unterhaut geachtet werden. Die Lunge und die Atemwege sind häufig mit Schaum gefüllt.

In Absprache zwischen zuständigem Jagdpächter und Veterinärbehörde wird ein solches Stück dann ins Thüringer Landeslabor für Verbraucherschutz in Bad Langensalza transportiert, wo eine Untersuchung auf die ASP erfolgt und das Stück entsorgt wird. Der Früherkennung einer Tierseuche kommt eine besondere Bedeutung zu, um gegebenenfalls schnell Bekämpfungsmaßnahmen einzuleiten.

Die anfallenden Kosten werden vom Land getragen.

Wir appellieren daher an alle, Fälle von verendetem Schwarzwild anzuzeigen.

Es wird des Weiteren darauf hingewiesen, dass in der Stadt Suhl die Vorbereitungen für ein Entsorgungssystem laufen, in dessen Rahmen Jäger den Aufbruch von gesund erlegtem Schwarzwild hygienisch kostenfrei entsorgen können.

Für weitere Informationen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes für Veterinär- und Lebensmittelüberwachung, Tel.: 03681-74-2993 oder 74-2994 sowie die Untere Jagdbehörde, Tel.: 03681/74-2984 zur Verfügung.

Anbei übersende ich Ihnen die Allgemeinverfügung zur Information mit der Bitte, Ihre Begehungsscheininhaber sowie weitere Jäger darüber umgehend in Kenntnis zu setzen.