Unterstützung der Ausbildung von Schwarzwildkadaversuchhunden in Thüringen
Die Erfahrungen der von der Afrikanischen Schweinepest (ASP) betroffenen Bundesländer (Brandenburg, Sachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Baden-Württemberg) haben gezeigt, dass speziell ausgebildete ASP-Kadaversuchhunde eine herausragende Arbeit leisten und Mensch und Technik bei der Fallwildsuche weit überlegen sein können. Das konnte auch bei ASP-Such-Übungen in Thüringen bestätigt werden.
Das Land Thüringen hat bereits zwei Tiere der Rasse „Ungarischer Vorstehhund“ angeschafft und ausbilden lassen. Nelli ist bereits sehr erfolgreich in ASP-Gebieten in Brandenburg und Sachsen im Einsatz gewesen. Auch Edda hat die Prüfung zum zertifizierten Schwarzwildkadaversuchhund am 17. Juni 2022 erfolgreich bestanden und steht nun für einen Einsatz in ASP-Gebieten bereit.
Da eine umfassende Fallwildsuche, die in kurzen Abständen in ASP-infizierten Gebieten wiederholt werden muss, nicht allein durch die bereits zur Verfügung stehende Kadaversuchhunde abgedeckt werden kann, hat sich das Land Thüringen entschlossen, die Ausbildung von weiteren Kadaversuchhunden zu unterstützen. Durch das Land Thüringen werden derzeit für insgesamt 20 Hunde 500 € der Ausbildungskosten je Gespann übernommen.
Dazu wurde durch das TMASGFF ein Vertrag mit dem Hundecollege Thüringen abgeschlossen, welches in Erfurt ansässig ist und über eine umfangreiche Expertise verfügt.
Die Ausbildung und Prüfung der Hunde wird nach der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Schwarzwildkadaversuchhunde in Thüringen erfolgen, die am 1. November 2021 vom Landesjagdverband Thüringen e. V., dem TMIL und dem TMASGFF unterzeichnet worden ist. Die Prüfungsordnung wird aktuell noch einmal angepasst.
Folgende Voraussetzungen müssen die Hunde erfüllen:
– Alter von mindestens 12 Monaten,
– gute Bindung zum Hundeführer,
– ausgeprägter Gehorsam und
– eine geringe Wildschärfe.
Ziel ist, dass der ausgebildete und zertifizierte Schwarzwildkadaversuchhund im Einsatzfall verendete Wildschweine in einer freien Suche aufspürt und anzeigt, ohne dabei lebendes Wild aufzutreiben.
Die Hundeführer müssen als Voraussetzung über eine ausreichende körperliche Fitness verfügen, um in einem späteren Einsatzfall die Fallwildsuche über mehrere Stunden am Tag bewältigen zu können.
Die Erfüllung der Grundvoraussetzungen des Hundegespanns wird in einem separaten Sichtungstermin geprüft.
Im Rahmen der Ausbildung werden dann den geeigneten Hunden und ihren Führern die Grundlagen vom Hundecollege Thüringen in mindestens sechs Ausbildungstagen vermittelt, unterstützt auch durch das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) bzw. TMASGFF in Fragen der ASP und zur Biosicherheit.
Die erlernten Inhalte müssen danach in selbstständiger Arbeit des Hundegespanns im heimischen Revier und Haushalt vertieft werden. Je nach Ausbildungsfortschritt sind gegebenenfalls weitere Ausbildungsstunden unter Anleitung durch den Ausbilder notwendig.
Die Ausbildungskosten in Höhe von ca. 1200-1500 Euro sind dabei von dem Hundeführer selbst zu tragen, vermindert um 500 Euro je Gespann, die das Land Thüringen übernimmt (Höhe des Eigenanteils des Hundeführers: ca. 700 bis 1000 Euro bei sechs Ausbildungstagen).
Derzeit werden als Honorar für geprüfte Schwarzwildkadaversuchhunde mehrere hundert Euro je Einsatztag in einem ASP-Gebiet in den betroffenen Bundesländern gezahlt.
Sofern Sie Interesse haben und die zuständigen Veterinärbehörden bei der Schwarzwildkadaversuche in ASP-Gebieten unterstützen wollen, bitten wir um Übermittlung von Kontaktdaten mit Hilfe der Excel-Datei (siehe unten) an das Postfach: Tierseuchen@tlv.thueringen.de des Dezernates 25 des Thüringer Landesamtes für Verbraucherschutz (TLV).
Zusätzlich wird darauf hingewiesen, dass neben den Hunden, die die vergünstigte Ausbildung durchlaufen, auch anderweitig ausgebildete Hunde, sofern sie geeignet sind, gemäß der Thüringer Prüfungsordnung geprüft werden können. Auch hier wird gebeten, dass die Kontaktdaten unter Zuhilfenahme der Excel-Datei an das oben genannte Postfach des TLV übermittelt werden.
Für Rückfragen können Sie sich an Ihr zuständiges Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt in Thüringen (https://verbraucherschutz.thueringen.de/ueberwachung-vor-ort) oder an das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz unter der Telefonnummer 0361 573815 256 bzw. per E-Mail an das Postfach Tierseuchen@tlv.thueringen.de wenden.
Quelle: TMASGFF: Afrikanische Schweinepest